Wir als Betreiber der Soziallotterie Traumautoverlosung sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil der Spielentgelte einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck zuzuführen.
Der genaue Betrag, der pro Los-Paket an soziale Zwecke geht, wird dir direkt im Warenkorb angezeigt.
§ 16 des Glücksspielstaatsvertrags regelt die Verwendung dieses Anteils. Mit diesen Mitteln unterstützen wir Organisationen, die ähnliche Ziele verfolgen wie wir. Über die Verteilung der Fördermittel sind wir gegenüber der Glücksspiel- und der Finanzaufsicht rechenschaftspflichtig.
Mehr darüber, wofür wir uns engagieren und mit wem wir zusammenarbeiten, erfährst du hier:
https://www.traumautoverlosung.de/guter-zweck